Eric Nussbaumer (Gast) - 10. Jun, 21:15

Die Vermögenden schützen

verlangt man jetzt von uns? Die EL-Gesetzgebung regelt, wie der Vermögensverzehr zu handhaben ist, wenn das Leben und das Schicksal einem trifft. Die EL ist eine Sozialversicherung. Keiner und keine soll wegen einer Lebenssituation zwischen die Maschen fallen. Aber es soll auch nicht so sein, dass die Sozialversicherung dazu beiträgt, dass das Einfamilienhäuschen und das "hart erarbeitete" Vermögen auf die Erben überschrieben wird und dann die EL zahlt. Das will die FDP. Die SP steht nicht für diese Politik der sozialen Spaltung.
Es ist auch kein Sozialabbau wenn statt die Gemeinde, zukünftig die Sozialversicherung die nicht gedeckten Kosten des Heimaufenthalts finanziert. Die SP hat sich im Baselbie noch bei keiner Gesetzesberatung im APH-Bereich dafür eingesetzt, dass der Vermögensverzehr - das heisst die Erben - besser gestellt werden.

Pia Fankhauser (Gast) - 11. Jun, 10:48

Was heisst denn vermögend?

Der Vermögensverzehr findet ja statt! Finden wir es aber besser, dass jemand alles Zeit seines Lebens verjubelt und dann unterstützt wird? Es ist doch einfach so, dass keine Not bestand, im Rahmen des NFA die Gesetze anzupassen. Wenn ein Lokführer nach Jahrzehnten harter Arbeit ein kleines Haus hat, das er mit seiner Frau bewohnt, dann gilt er vielleicht aufgrund gestiegener Landpreise als vermögend. In Wirklichkeit ist er es nicht! Aber wenn er ins Pflegeheim muss, dann soll er möglichst schnell sein virtuelles Vermögen abbauen? Was ist mit seiner Frau? Kann sie im Haus bleiben? Bis jetzt konnte mir nicht einmal jemand sagen, ob sie mit ihrem Teil das Pflegeheim mitfinanzieren muss oder nicht. Und das in einem Kanton, dem es finanziell ausgezeichnet geht? Der darüber befinden wird, dass er die Unternehmenssteuern reduzieren will? In so einem Kanton unterstützen wir als SP den Finanzdirektor? Interessant! Ich lerne doch immer wieder dazu.

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