Dienstag, 3. August 2010

Doch elektronisch

gabs das Formular der AHV. Nur: wieso schicken sie mehrere Seiten, auf denen dann steht, das man es auch herunterladen kann? Seit Jahren mache ich meine AHV-Abrechnung online, wäre also nicht so schwierig. Musste dann aber doch zum Hörer greifen, weil ein Sohn in der RS auf dem Formular einfach nicht einzutragen war. Brachte die arme Dame an den Rand der Verzweiflung, weil sie mir nicht sagen konnte wer Ausbilungszulagen bekommt, wenn beide Ehepartner ein Geschäft haben, die Ehefrau aber dann auch noch angestellt ist. Würde es einfach machen: dem Kind auszahlen! Die Prinzessin hätte nichts dagegen und das Prinzip von 1 Kind - 1 Zulage wäre auch eingehalten. Sackgeld gäbe es dafür keines mehr.

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